Sprungziele

Bürgerbegehren in der Gemeinde Kasseedorf, aktueller Stand und weiteres Verfahren zum möglichen Windpark in Kasseedorf

Kasseedorf
Aktuelle Nachricht

Am 30.03.2026 hat die Bürgerinitiative „Keine Windkraft im Herzen der Gemeinde Kasseedorf“ ein Bürgerbegehren mit 435 Unterschriften beim Amt Ostholstein-Mitte eingereicht.

In der Gemeinde Kasseedorf sind derzeit 1.221 Bürgerinnen und Bürger über 16 Jahre wahlberechtigt.(Stand April 2026)

Da sich das Bürgerbegehren gegen einen bereits gefassten Beschluss richtet – konkret gegen den Beschluss des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vom 12.03.2026 zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) zur Ausweisung eines Windkraftanlagengebiets, sind nach der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein mindestens 15 % der Wahlberechtigten, und somit 183 gültige Unterschriften, erforderlich.

Die eingereichte Anzahl liegt damit deutlich über dieser Mindestgrenze.
Entscheidend ist nun, wie viele der Unterschriften im Rahmen der Prüfung tatsächlich gültig sind.

Was ist ein Bürgerbegehren?

Bürgerbegehren im Sinne des § 16g der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein

Ein Bürgerbegehren ist ein demokratisches Instrument auf kommunaler Ebene.
Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, eine Entscheidung der Gemeinde durch eine Abstimmung selbst herbeizuführen.

Was wird aktuell geprüft?

Das Bürgerbegehren wird derzeit durch das Amt Ostholstein-Mitte sowie die Kommunalaufsicht geprüft. Dabei wird insbesondere überprüft:

  • die Zulässigkeit der Fragestellung
  • die Einhaltung der formalen Anforderungen
  • sowie die Gültigkeit der Unterschriften (z. B. Wahlberechtigung, vollständige Angaben: Anschrift, Geburtsdatum, Gemeindezugehörigkeit, kein Zweitwohnsitz)

Erst nach Abschluss dieser Prüfung steht fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.

Worum geht es inhaltlich?

Die eingereichte Fragestellung lautet:

Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Kasseedorf vom 12.03.2026 zur ‚16. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet östlich der Ortsteile Sagau und Freudenholm, nördlich des Ortsteils Stendorf, westlich des Gewässerlaufes der Schwentine und südlich des Ortsteils Bergfeld – Windpark –‘ aufgehoben wird?
Das Bürgerbegehren richtet sich damit gegen den genannten Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans.

Wie geht es danach weiter?

Wenn das Bürgerbegehren als zulässig festgestellt wird, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Übernahme durch die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung kann das Anliegen übernehmen:
In diesem Fall wird der Beschluss entsprechend geändert, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt. Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Jahren nur durch ein Bürgerbegehren geändert werden.

2. Bürgerentscheid

Übernimmt die Gemeindevertretung das Anliegen nicht, kommt es zu einem: Bürgerentscheid.

Das bedeutet:
Alle Wahlberechtigten in der Gemeinde Kasseedorf stimmen über die Fragestellung ab.

Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet wird und diese Mehrheit mindestens 30 % aller Wahlberechtigten entspricht.

Die Gemeinde Kasseedorf wird über den weiteren Verlauf informieren, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

Nachricht teilen